Freundschaftsdienste in allen Ehren - aber Vorsicht ist geboten, wenn das Auto an Freunde oder Bekannte ausgeliehen wird. Verursacht der Fahrer damit einen Unfall, ist Ärger programmiert.
AXA-Experte Thomas Jäckel: "Die gute Nachricht ist, dass für den verursachten Schaden die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung des Autohalters in jedem Fall aufkommt." Wenn eine Vollkaskoversicherung besteht, bezahlt die Versicherung auch den Schaden am eigenen Fahrzeug. Der Kunde muss jedoch die vereinbarte Selbstbeteiligung tragen. Außerdem wird der Vertrag in der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung zurückgestuft. Dann zahlt der Halter wieder einen höheren Beitrag. Besteht nur eine Teilkasko, muss er sogar die Reparaturkosten selbst tragen.
Daher empfiehlt AXA: Wer beabsichtigt, sein Auto zu verleihen, sollte das bereits beim Abschluss seines Versicherungsvertrages berücksichtigen. Stellt sich nach einem Schaden heraus, dass der Fahrer laut Versicherungsvertrag das Fahrzeug gar nicht nutzen durfte - wenn zum Beispiel nur der Halter und der Ehepartner angegeben wurden - muss der Versicherte mit einer Nacherhebung des Beitrags, einer Vertragsstrafe und einer erhöhten Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung rechnen.