Zu der von NRW-Innen
MINIster Ingo Wolf (FDP) angestoßenen Diskussion über Wenden auf der Autobahn zwecks Stauvermeidung, erklärte der Leiter Auto und Verkehr beim ACE Auto Club Europa, Gert Schleichert, am Dienstag in Stuttgart:
"Wir halten es für gut möglich, dass in besonders prekären Verkehrslagen, etwa angesichts eines Unfalls und lang andauernden Bergungsarbeiten, Staus durch Wenden aufgelöst werden. Voraussetzung dafür ist eine strenge Überwachung des Vorgangs nach dem Prinzip: Alles ist möglich, was die Polizei erlaubt oder anordnet. Sie kann Fahrbahnen aus triftigem Grund heute schon sperren, freigeben oder Umleitungen vorschreiben.
Für völlig unakzeptabel hält es der ACE, wenn das Wenden auf der Autobahn generell als neue Methode der Verkehrssteuerung eingesetzt werden sollte. Das ist Unfug. Denn die durch hohes Verkehrsaufkommen verursachten Staus lassen sich nicht durch derartige Wendemanöver sondern eher durch bedarfsgesteuerte Verkehrsleitsysteme in den Griff bekommen. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass sich das Verkehrschaos durch die Parole "alles kehrt" bloß vergrößert und an eine andere Stelle verlagert.
Unabhängig davon dürfte es größere logistische Schwierigkeiten bereiten, den zurückfließenden Verkehr mit dem nachfolgenden Verkehr auf einer gemeinsamen Ab- und Zufahrt auszuleiten. Besser ist es, die zeitweise Freigabe von Standstreifen als Ausweichspur mehr als bisher zu praktizieren und Behelfsabfahrten zu nutzen. Bei der durch hohes Verkehrsaufkommen geprägten Zu- und Abfahrt etwa anlässlich von Messe- und Stadionveranstaltungen, hat sich nach Beobachtung des ACE auch das Mittel der gezielten Freigabe von Fahrstreifen bewährt, die sonst nur dem Verkehr in die entgegen gesetzte Richtung vorbehalten sind. Die Praxis derartiger Fahrrichtungssperrungen und Fahrstreifen-Freigaben wird auch in einigen Großstädten mit Erfolg umgesetzt. Auf diese Weise verbessert sich im Bereich von Ein- und Ausfallstraßen der Verkehrsfluss zur Rushhour merklich. Im Bereich von Autobahnen lässt sich diese Methode aber nur unter der Voraussetzung gravierender baulicher Veränderungen anwenden. Beispielsweise müsste die Mittelleitblanke in die Fahrbahn versenkt werden können."