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Recht Wende im Abgas-Skandal? Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Auto & Recht


Wende im Abgas-Skandal? Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Abgas-Skandal: Diesel-Auspuff (Foto: Pixabay)
Der VW-Abgas-Skandal erschütterte einst die Öffentlichkeit. Mit Schummel-Software wurde bei Abgaswerten getrickst und neue Klagen weiten den Skandal aus.
Abgas-Skandal: Diesel-Auspuff (Foto: Pixabay)

VW-Abgas-Skandal: Werden die Karten neu gemischt?

Mit sogenannter Schummel-Software wurde bei den Abgaswerten getrickst: Der VW-Abgas-Skandal erschütterte 2015 die Öffentlichkeit. Weil sich VW und – wie später bekannt wurde - auch andere Autohersteller schwertaten, die immer strengeren Abgasvorschriften für Dieselfahrzeuge einzuhalten, setzte man kurzerhand eine Manipulations-Software ein.

VW musste in den USA in der Folge milliardenhohe Schadensersatzsummen zahlen, in Deutschland urteilten die Gerichte bisher zurückhaltender. Nun gibt es wohl eine Wende in der Chronik des Skandals: Vor dem Europäischen Gerichtshof bahnt sich eine Niederlage für die Autoindustrie an. Wir zeigen in diesem Artikel die aktuelle Entwicklung beim Diesel-Abgas-Skandal und klären, welche Schadensersatzansprüche Autobesitzer unter Umständen gegen VW anmelden können.

EuGH: Wende im Abgas-Skandal?

Der Bundesgerichtshof hatte noch vor Kurzem bestätigt, dass betroffene Autobesitzer „nur“ aufgrund einer illegalen Abgasreinigung keinen Schadensersatz geltend machen können. Es fehle die vorsätzliche und sittenwidrige Handlung.

Doch der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof Athanasios Rantos sieht das anders: Anfang Juni 2022 hat er in seinen Anträgen verdeutlicht, dass ein sogenanntes Thermofenster aus der Sicht des EuGH eine nicht zulässige Abschalteinrichtung darstellt. Denn die Abgasreinigung werde wegen des Thermofensters durch die Außentemperatur geregelt und deshalb unzulässig abgeschaltet.

Die Anträge von Rantos bezogen sich zwar auf ein Daimler-Verfahren, können aber auch im VW-Abgasskandal, sowie für Opel, Fiat und BMW die Karten neu mischen. In der Regel halten sich die Richter in Luxemburg nämlich an das Votum des Generalanwalts.

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

In Modellen der Volkswagen-Gruppe, die mit EA189-Motoren und EA288-Motoren ausgestattet sind, wurde höchstwahrscheinlich eine illegale Abschalteinrichtung verbaut. Dies betrifft auch die Marken Audi, SEAT und Skoda. Doch kann momentan noch nicht abschließend beurteilt werden, welche Modelle genau betroffen sind. Durch immer neue Klagen weitet sich der Skandal stetig aus. Sogar Benziner der VW-Gruppe könnten betroffen sein.

Rückrufaktionen als Indiz

Die Tatsache, dass Volkswagen immer wieder Rückrufaktionen wegen der illegalen Abgasregelung tätigt, zeigt, dass sich der Abgasskandal immer weiter ausweitet. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat in Zuge dessen Millionen Besitzer von VW-Fahrzeugen angeschrieben: Die Betroffenen sollten ein Software-Update in einer Werkstatt durchführen lassen.

Solche Rückrufbescheide ergingen unter anderem für die EA-189-Motoren – insbesondere beim VW-Crafter, aber auch für die Motoren EA-288 ab Baujahr 2015 und dem EA-897. Bei letzterem ist vor allem der VW-Touareg betroffen. Die Bescheide können als ein weiteres Indiz für die Manipulation der Abgassoftware gewertet werden. Als Betroffener sollte man sich umgehend an eine Anwaltskanzlei wenden, die auf den VW-Dieselskandal spezialisiert ist.

Wie stehen die Chancen für den Erfolg einer Schadensersatzklage?

In einer sogenannten Musterfeststellungsklage schlossen sich 2019 und 2020 deutsche Verbraucher zu einem Klägerverbund gegen VW zusammen. Dies entspricht einer „Class Action“ im US-amerikanischen Rechtssystem. Doch das Ergebnis war ein Vergleich und unterm Strich ernüchternd: Nur etwa 3.200 Euro wurden den betrogenen Kunden jeweils als Entschädigung angeboten – im Gegenzug sollten sie auf weitere Ansprüche verzichten und die Fahrzeuge mit der manipulierten Software behalten.

Mit einer veränderten Beurteilung durch den EuGH stehen die Chancen bei einer Einzelklage momentan besser. Ist man erfolgreich, muss der Volkswagen-Konzern das Fahrzeug nämlich zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Lediglich der Gegenwert der Nutzung – nach Kilometern berechnet – darf davon abgezogen werden. Das kann sich für den Einzelnen durchaus lohnen: Denn verkauft man das Auto am Gebrauchtwagenmarkt, muss man deutliche Wertverluste wegen der Schummel-Software in Kauf nehmen.

Wann verjähren die Ansprüche?

Zwar wurde die Verjährungsfrist im Abgas-Skandal bei drei Jahren festgesetzt. Doch dazu muss man wissen, dass nicht ausschlaggebend ist, wann die Manipulation der Autohersteller öffentlich bekannt wurde - sondern vielmehr, wann der Käufer davon erfahren hat. In einem Urteil aus dem Jahr 2021 stellte dies der Bundesgerichtshof unmissverständlich klar. Auf dieser Grundlage können Autofahrer weiterhin Ansprüche gegen VW vor Gericht geltend mache


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