Kooperation
Themen | Kategorien
Autosieger-Nachrichten nach Themen sortiert:
Nachrichten nach Kategorien geordnet:
Auto News
|
Mehr Funktionen zu diesem Artikel
Wechsel der Kfz-Versicherung ohne Ärger
Bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung können Autofahrer auch in diesem Jahr bessere Leistungen und günstigere Konditionen bekommen. Allerdings drängt die Zeit. Das Kündigungsschreiben muss bei den meisten Verträgen bis zum Stichtag, 30. November 2007, bei der Versicherungsgesellschaft sein. Damit der Wechsel ohne Ärger klappt, sollten Autofahrer, so der Rat des ADAC, einige Regeln beachten: Den alten Vertrag zum 01. Januar erst kündigen, wenn der neue unter Dach und Fach ist. Grund: Anbieter müssen bei der Haftpflichtversicherung zwar jeden Kunden akzeptieren und dürfen die Police grundsätzlich nicht verweigern. Bei der Teil- und Vollkasko sind Versicherer jedoch frei und dürfen Verträge auch ablehnen. Deshalb sollten Autofahrer vor einem Wechsel prüfen, ob der neue Versicherer den Vertrag in demselben Umfang akzeptiert, wie der augenblickliche Versicherer. Das Kündigungsschreiben sollte generell per Einschreiben/Rückschein abgeschickt werden. Wer den 30. November zur Kündigung verpasst, bekommt eine zweite Chance, wenn sich die Versicherungsprämie erhöht. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht besteht auch, wenn die Versicherung durch eine Änderung der Typ- und Regionalklassen teurer wird. Wer von der Vollkasko in die Teilkasko wechseln möchte, ist nicht in jedem Fall billiger dran. Das liegt daran, dass die Prämienhöhe der Vollkasko durch den Schadenfreiheitsrabatt beeinflusst wird, während es in der Teilkasko keinen Schadenfreiheitsrabatt gibt. Die Selbstbeteiligung sollte bei der Vollkasko im Schadensfall bei 300 Euro liegen, in der Teilkasko bei 150 Euro. Oft sind die Prämienunterschiede zwischen den Selbstbeteiligungen aber gar nicht so hoch, so dass sich in diesen Fällen eine höhere Selbstbeteiligung kaum lohnt.
- Vor dem Wechsel die Versicherungsbedingungen und -leistungen vergleichen. Billig ist nicht immer gut. Möglicherweise hat der aktuelle Versicherer inzwischen einen neuen Tarif, der günstiger ist als der bestehende. Dabei Angaben wie die Zahl der Fahrer und die jährliche Fahrleistung prüfen.
|
Haftpflichtschäden von mehr als 14 Milliarden Euro wurden 2016 laut GDV ausgeglichen – ein sattes Plus gegenüber dem Vorjahr von 4,5 Prozent. Damit steigt auch das Umsatzpotenzial für Autohäuser. Mit der Online-Plattform Blue Button sorgt TÜV SÜD für reibungslose Abläufe und unterstützt Autohäuser dabei, den Schadenmarkt für sich zu erschließen. ...
Eine Studie hat untersucht, ob Parkassistenzsysteme zu weniger Schäden führen. Obwohl in 46 Prozent der Fahrzeuge auf deutschen Straßen eine Einparkhilfe vorhanden ist, ist die Häufigkeit von Parkschäden in den letzten Jahren nicht gesunken....
|