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Verkehrsrecht Warnwestenplicht in Österreich ab 01. Mai |
Warnwestenplicht in Österreich ab 01. Mai
Vom 01. Mai an tritt in Österreich die sogenannte Warnwestenpflicht in Kraft. Wie der ACE Auto Club Europa am Freitag in Stuttgart mitteilte, sollten Kraftfahrer sich nicht auf die vielfach angekündigte "Schonfrist" von drei Monaten für Lenker ausländischer Fahrzeuge verlassen.
Unter Berufung auf jüngste Informationen des österreichischen Autoclubs ARBÖ, teilte der ACE weiter mit, dass es per Erlass des österreichischen Verkehrsministers nun doch zu keiner Doppelbestrafung bei Missachtung der Warnwestenpflicht kommen wird. Ursprünglich war vorgesehen, dass auch bestraft wird, wer im Falle eines Unfalls oder einer Panne die Warnweste zwar im Auto mitführt, diese aber nicht angezogen hat. Dann wären bis zu 28 Euro Geldstrafe fällig gewesen - 14 Euro fürs Nicht-Mitführen und 14 Euro fürs Nicht-Tragen. Nun aber bleibt die Strafe auf 14 Euro begrenzt. Fragen und Antworten zur Warnweste Wer genau muss die Warnweste anziehen, nur der Lenker oder alle Insassen?
Wann genau müssen Warnwesten getragen werden? Auf Landstraßen gilt die Tragepflicht:
Auf Autobahnen gilt die Tragepflicht
Müssen auch Mopedfahrer, Biker oder Radfahrer Warnwesten mit sich führen und tragen?
Gilt die Warnwestenpflicht auch für Lenker von Traktoren?
Kann man sich drauf verlassen, dass Mietwagen ohnehin mit einer Warnweste ausgestattet sind?
Müssen alle Insassen eines Busses eine Warnweste tragen?
Wie hoch sind die Strafen genau?
Muss die Warnweste gelb sein?
Wie kann ich prüfen, dass ich die richtige Warnweste habe?
Der ACE plädierte erneut dafür, die Warnwestenpflicht europaweit einheitlich zu regeln. In Deutschland gilt bisher eine Warnwestenpflicht nur für den gewerblichen Güter- und Personenverkehr. |