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Verkehrsrecht
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Warnblinker: Verwarnung droht
Um Bushaltestellen als Gefahrenquelle zu entschärfen, wurden bereits 1995 die Vorschriften, wie und wann Busse überholt werden dürfen, deutlich verschärft. Gleichwohl sind sie auch heute noch vielen Autofahrern unbekannt. Der ADAC hat die Regeln zusammengestellt. Mehr als 62.000 Schüler haben im Jahr 2002 auf ihrem Schulweg einen schweren Unfall erlitten, davon endeten 100 tödlich. Ein besonders großes Risiko tödlich zu verunglücken besteht für Schulkinder beim Überqueren der Straße auf dem Weg zum Bus sowie beim Ein- und Aussteigen.
Bei Verstößen drohen zum Teil empfindliche Strafen. Wer sich etwa an das Überholverbot nicht hält, wird nach Informationen des ADAC mit 40 Euro zur Kasse gebeten und erhält einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Mit 100 Euro, drei Punkten und einem Monat Fahrverbot wird derjenige bedacht, der mit Tempo 45 an einem Bus mit Warnblinker vorbeifährt, obwohl Schritttempo vorgeschrieben ist. |