Nach Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten bei Geschäftsabläufen hatte der
Volkswagen Konzern im Juni 2005 zwei Mitarbeiter entlassen und die Staatsanwaltschaft Braunschweig eingeschaltet. Parallel beauftragte der Konzern seine Interne Revision und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG mit einer umfangreichen und lückenlosen Aufklärung der Vorgänge im Unternehmen. KPMG und die Interne Revision stellten dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates im Rahmen einer Sondersitzung in Wolfsburg die Organisation der Untersuchung und den derzeitigen Stand der Erkenntnisse vor.
Dabei machten die Prüfer deutlich, dass sich die Analyse derzeit mit mehreren Personen und Gesellschaften beschäftigt. Letztere werden wiederum von jeweils unterschiedlichen Gesellschaftern gehalten.
Neben einer komplexen, internationalen Firmen- und Gesellschafterstruktur müssen die Experten große Mengen an Unterlagen und Datenträgern auswerten, davon alleine über 30 Umzugskisten Belege aus Tschechien sowie zahlreiche Festplatten. Zur Beurteilung der vorliegenden Informationen sind umfangreiche Befragungen im In- und Ausland notwendig. Vor dem Hintergrund dieser schwierigen Datenlage sahen sich die Prüfer am Montag noch nicht in der Lage, belastbare Zwischenergebnisse vorzustellen.
Gleiches gilt für offene Fragen bei Spesenabrechnungen, die ebenfalls Bestandteil der Untersuchungen sind.
Der Prüfungsausschuss hat diesbezüglich dem Vorschlag von Dr. Bernd Pischetsrieder und des Vorsitzenden des Gesamtbetriebsrates, Bernd Osterloh, zugestimmt, Strafantrag gemäß § 119 Betriebsverfassungs-gesetz zu stellen. Hierbei soll juristisch geklärt werden, ob im Zusammenhang mit Spesenabrechnungen eine Begünstigung von Mitgliedern des Betriebsrats erfolgt ist.
Dr. Pischetsrieder: "Ziel unseres Antrages ist es, von unabhängiger Seite klären zu lassen, ob und ggf. wer gegen die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften verstoßen hat." Bernd Osterloh bestätigte den Wunsch nach einem gemeinsamen Vorgehen: "Es ist für unsere weitere Zusammen-arbeit im Konzern wichtig, dass diese Frage schnell und abschließend beantwortet wird."
Alle Mitglieder des Ausschusses lobten die bislang zügige Aufklärungsarbeit durch die Interne Revision von Volkswagen und KPMG. Es wurde vereinbart, das KPMG anlässlich der regulären Aufsichtsratssitzung der Volkswagen AG im September 2005 einen Zwischenbericht abgibt. Mit dem Abschlussbericht rechnet KPMG angesichts der noch zu analysierenden Datenbestände nicht vor Ende Oktober.
An der Sitzung des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrates der Volkswagen AG nahmen Dr. Klaus Liesen (Vorsitzender), Prof. Dr. Ferdinand Piëch und Bernd Osterloh teil. Das vierte Mitglied muss nach dem Rücktritt von Dr. Klaus Volkert durch den Aufsichtsrat in der nächsten Sitzung im September gewählt werden. Als Gast nahm Dr. Bernd Pischetsrieder teil.