Volkswagen strebt den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der MAN SE an und wird dazu Gespräche mit dem Vorstand aufnehmen. Der geplante Schritt ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Schaffung eines integrierten Nutzfahrzeugkonzerns.
Durch den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags soll eine verstärkte und vereinfachte Zusammenarbeit zwischen Volkswagen und MAN ermöglicht und damit die Wettbewerbsfähigkeit beider Unternehmen gesteigert werden. Volkswagen hält derzeit 75,03% der Stimmrechte der MAN SE. Volkswagen hatte stets betont, die Schaffung eines integrierten Nutzfahrzeugkonzerns aktiv weiterzuverfolgen und sich hierfür alle Optionen offen zu halten.
Der Volkswagen Konzern bekräftigte zudem, dass die Geschäftstätigkeit von MAN unter Beibehaltung der markenspezifischen Eigenschaften und Geschäftsfelder im Volkswagen Konzern auch mit einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag fortgeführt wird. Zudem respektiert Volkswagen selbstverständlich die Arbeitnehmerrechte in vollem Umfang und bekennt sich klar zu MAN und ihren Beschäftigten.
Ziel ist es, die erForderlichen Schritte für den Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zügig einzuleiten.