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Wirtschaft Volkswagen: Kurzarbeit für einzelne Werksbereiche

Wirtschaft & Handel


Volkswagen: Kurzarbeit für einzelne Werksbereiche

Volkswagen hat für einzelne Bereiche seiner deutschen Werke eine Kurzarbeitsphase für die 9. Kalenderwoche (23. bis 27. Februar) beschlossen. Die Regelung betrifft rund zwei Drittel der 92.000 Mitarbeiter in Deutschland. Davon ausgenommen sind zum Beispiel der Bereich Forschung und Entwicklung sowie Teile der Komponentenfertigung.

Der Personalleiter Deutschland der Volkswagen AG, Jochen Schumm, stellt fest: "Volkswagen hat konzernweit ein hochflexibles Arbeitssystem. Darüber hinaus nutzen wir nun eine fünftägige Kurzarbeit. Mit dieser vorübergehenden Einschränkung der Produktion setzen wir konsequent unseren Kurs fort, die Fertigungskapazität maßvoll der Nachfrage anzupassen." In einigen Bereichen werde keine Kurzarbeit gefahren. Schumm: "Im Rahmen der Strategie 18plus konzentriert Volkswagen seine Anstrengungen insbesondere auf Entwicklungen und Investitionen, die uns bei zukunftsweisenden Technologien und Produkten voranbringen. Deshalb ist zum Beispiel unsere Forschung und Entwicklung zurzeit besonders geFordert." Dies gilt auch für Teile der komponentenbauenden Werke, wie zum Beispiel die Motorenfertigung in Chemnitz. Dort läuft die Produktion aufgrund der hohen Kundennachfrage nach verbrauchsarmen Motoren weiter.

Der Vorsitzende des Konzernbetriebsrats, Bernd Osterloh, betont: "Die aktuelle Marktlage hat natürlich auch Auswirkungen auf unsere Kolleginnen und Kollegen. Die Überstunden-konten sind mittlerweile weitestgehend abgebaut. Deshalb haben wir als Betriebsrat dem Antrag des Unternehmens auf Kurzarbeit zugestimmt. Unseren Kolleginnen und Kollegen entsteht daraus kein Nachteil, denn das Unternehmen stockt das Kurzarbeitergeld weitgehend auf."

Die Arbeit wird mit der Nachtschicht am Sonntag, 01. März, wieder aufgenommen und im regulären Dreischichtbetrieb weitergeführt.


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