Die Aktionäre der
Volkswagen AG haben am Donnerstag auf einer Außerordentlichen Hauptversammlung in Hamburg die von Aufsichtsrat und Vorstand vorgeschlagene Ermächtigung zur Ausgabe von insgesamt bis zu 135 Millionen neuer, stimmrechtsloser Vorzugsaktien gebilligt. Der Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat wurde mit einer Mehrheit von 98,73% der abgegebenen Stimmen angenommen. Die Präsenz lag bei 90,48% des stimmberechtigten Kapitals. Damit ist der Weg frei für die im 1. Halbjahr 2010 geplante Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht für alle Aktionäre. Einzelheiten dazu werden rechtzeitig vor der Umsetzung bekanntgegeben.
Der bis Dezember 2014 befristete neue Kapitalrahmen verschafft Volkswagen die notwendige finanzielle Flexibilität für die Weiterentwicklung des integrierten Automobilkonzerns. Zudem sichert dieser auch nach Abschluss aller Transaktionsschritte zur Verschmelzung mit Porsche eine angemessene Liquidität, eine gesunde Finanzierungsstruktur und das im Branchenvergleich sehr gute Rating der Volkswagen AG.
Die Genehmigung der angestrebten Kapitalerhöhung ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zum integrierten Automobilkonzern, der in mehreren Stufen entstehen soll. Auf dem Weg zu diesem Ziel wird sich Volkswagen in einem nächsten Schritt voraussichtlich in der kommenden Woche mit 49,9% an der Porsche AG beteiligen. Für das Jahr 2011 ist dann auch der Erwerb des Vertriebsgeschäfts der Porsche Holding Salzburg vorgesehen. Im Laufe des Jahres 2011 soll die Schaffung des integrierten Automobilkonzerns dann mit der Verschmelzung der Volkswagen AG und der Porsche SE abgeschlossen werden.
Die Zusammenführung von Volkswagen und Porsche zu einem Konzern mit 10 starken Marken folgt einer überzeugenden strategischen, industriellen und finanziellen Logik. Der integrierte Konzern wird in Zukunft erhebliche zusätzliche Wachstumspotenziale realisieren. Darüber hinaus wird die Integration von Porsche langfristig zu höheren Ergebnissen des neuen Konzerns führen und einen Mehrwert für die Aktionäre von Volkswagen schaffen.
Auch den übrigen Vorschlägen der Verwaltung stimmten die Aktionäre mit großer Mehrheit zu. Dazu gehört die Schaffung von Entsendungsrechten für das Land Niedersachsen, womit dem Bundesland in der Satzung das Recht eingeräumt wird, 2 Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu entsenden, solange ihm unmittelbar oder mittelbar mindestens 15% der Stammaktien der Gesellschaft gehören. Zudem benötigen Beschlüsse der Hauptversammlung, die nach gesetzlichen Vorschriften einer qualifizierten Mehrheit bedürfen, bei Volkswagen weiterhin eine Mehrheit von mehr als 80 Prozent des vertretenen Grundkapitals.
Ferner wurden Dr. Hans Michel Piëch und Dr. Ferdinand Oliver Porsche jeweils für eine volle Amtszeit zu Mitgliedern des Aufsichtsrates gewählt. Beide wurden im August gerichtlich als Nachfolger der ehemaligen Aufsichtsratsmitglieder Dr. Wendelin Wiedeking und Holger P. Härter bestellt und sind seitdem Mitglieder des Gremiums.
Zudem beschlossen die Aktionäre auch verschiedene Anpassungen der Satzung an das "Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie" (ARUG).