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Verkehrsüberwachung mit Videomessung oft rechtswidrigDas Bundesverfassungsgericht hat in seinem jetzt einem Autofahrer Recht gegeben, der aufgrund einer Videoaufzeichnung angezeigt wurde. Wenn bei einer Verkehrsüberwachung das gesamte Verkehrsgeschehen gefilmt wird und so alle Fahrzeuge und Fahrer – unabhängig von einem Verkehrsverstoß – identifiziert werden können, greift dies in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. |