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Verkehrssünder werden bei EU-Knöllchen vorerst nicht belangtIm Ausland verhängte Geldbußen etwa wegen Verkehrsvergehen sollten ursprl. vom 22. März an Grenzen überschreitend eingetrieben werden. Daraus wird wohl nichts. Verkehrssünder, die im europäischen Ausland ein Knöllchen kassiert haben, seien zunächst vor Strafverfolgung in Deutschland geschützt. |