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Verkehrssünder haben bei EU-Knöllchen weiterhin SchonfristDie europäische "Vollstreckungsgemeinschaft" kommt nur ganz langsam voran. Das bedeutet, für Verkehrsünder läuft die schon seit 3 Jahren währende Schonfrist vorerst weiter. Wer sich im Ausland verkehrswidrig verhält, muss folglich nicht fürchten, zuhause belangt zu werden. Der ACE geht davon aus, dass die in Brüssel gefassten Beschlüsse nicht vor Ende 2009 in nationales Recht übertragen werden. |