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Verkehrssünden im Ausland werden vollstreckbarSpätestens ab Sommer 2008 werden Autofahrer Auslandsknöllchen nicht mehr achtlos wegwerfen können. Weigert sich der Verkehrssünder zu bezahlen, kann das Heimatland künftig Geldbußen über 70 Euro eintreiben. Kommt es zur Vollstreckung durch den Heimatstaat, wird der Fall rechtlich nicht mehr geprüft, sondern nur noch kassiert. Zur vollstreckbaren Geldbuße kommen meist erhebliche Gebühren. |