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Verkehrsministerium: Klassifizierung von GeländewagenDie gegenwärtige Einordnung richte sich nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO § 23, 6 a), wonach Fahrzeuge ab 2,8 Tonnen als Lkw nach zulässigem Gesamtgewicht und nicht wie Pkw nach Hubraum besteuert würden. Diese Steuer werde von den Ländern eingezogen und verwandt und insofern seien für die Bewertung des steuerlichen Aspekts vor allem die Länder zuständig. |