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Urteil zur Sachmängelhaftung - Defekte Teile als Beweismittel aufbewahrenWenn bei einem Gebrauchtwagen innerhalb des ersten Jahres ein Defekt auftritt, sollte man unbedingt die beschädigten und bei einer Reparatur ausgetauschten Teile aufbewahren. Dies gilt vor allem dann, wenn Reparaturwerkstatt und Verkäufer nicht identisch sind. |