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Urteil zum Autokauf - Händler haftet für ProspektangabenEin Autohändler haftet grundsätzlich auch für Angaben in Verkaufsprospekten des Herstellers und für sonstige öffentliche Äußerungen des Herstellers. Liegen die darin beschriebenen Eigenschaften nicht vor, weist das betreffende Fahrzeug einen Sachmangel auf. |