![]() Mit unserem kostenlosen Newsletter sind Sie immer bestens informiert. • Newsletter bestellen |
Urteil zu "Party- oder Bierbikes"Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Düsseldorf erkennt man am äußeren Erscheinungsbild eines Partybikes, dass es weniger der Fortbewegung im Straßenverkehr dient, als vielmehr dem geselligen Feiern mit Musik und Getränken. Bei den Bikes handelt es sich um eine Konstruktion, die 5 m lang, 2,25 m breit und 2,70 m hoch ist, und ausgestattet ist mit einer Bierzapf- und Soundanlage. Bis zu 16 Menschen sitzen sich gegenüber und treten in die Pedale. |