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Urteil: Werkstatt haftet für falsche Eintragungen im Serviceheft

Eine Kfz-Werkstatt kann für falsche Eintragungen in das Serviceheft haftbar gemacht werden, wenn es deswegen später zu Fahrzeugschäden kommt. Dies entschied das OLG München in seinem Urteil (ADAJUR Nr. 83189) vom 02.04.2009. Nach Auffassung des Gerichts haftet die Kfz-Werkstatt, weil durch ihren fehlerhaften Eintrag die notwendigen Arbeiten am Fahrzeug später nicht nachgeholt wurden.


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