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Urteil: Versicherungslücke bei abgemeldetem FahrzeugBei einem Hobbybastler kam es während der Reparatur an seinem abgemeldeten Fahrzeug beim Zünden des Motors zu einem Brand, der nicht nur das Auto, sondern auch ein fremdes Gebäude beschädigte. Da allerdings das Kfz zum Unfallzeitpunkt nicht angemeldet und somit nicht haftpflichtversichert war, hoffte der Bastler auf seine Privathaftpflicht-Versicherung. |