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Urteil: Taxifahrerin darf mit Hörgerät wieder fahren

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung darf bei einer hochgradigen Schwerhörigkeit nicht versagt werden, wenn geeignete und angepasste Hörhilfen getragen werden und eine jährliche fachärztliche Untersuchung erfolgt. Werden die Auflagen eingehalten, besteht eine Fahreignung und die Verkehrssicherheit ist nicht gefährdet. So entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.


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