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Urteil: Schon ein kleiner Schaden kann "erheblich" seinEin Karosserieschaden kann bereits dann als "erheblich" eingestuft werden, wenn er – unabhängig von der Unfallschwere – nicht durch das bloße Auswechseln von Teilen folgenlos zu beseitigen ist. D.h. für den Geschädigten laut einem Urteil des OLG Nürnberg vom 15.08.2008 (5 U 29/08, DAR 2009, 37) die komplette Erstattung der Kosten für die Anschaffung eines Neuwagens. |