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Urteil: Schadensersatz bei SchlaglöchernWenn auf betroffenen Straßen nicht vor Schlaglöchern gewarnt wird, steht Autofahrern, deren Fahrzeuge beschädigt werden, Schadenersatz zu. Das hat das Landgericht Halle am 28. Juni 2012 entschieden. Der Kläger war nachts bei dichtem Verkehr auf der A9 München – Berlin mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h unterwegs. |