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Urteil: Schadenregulierung auch ohne Zustimmung des VersichertenWer in einen Unfall verwickelt wird, hat kein Recht, der eigenen Versicherung zu verbieten, Schadensansprüche der Gegenseite zu regulieren. Der Versicherungsnehmer kann laut ADAC eine Regulierung nur dann verhindern, wenn es sich offensichtlich um unbegründete Ansprüche handelt, die leicht nachweisbar und ohne Weiteres abzuwehren sind. |