Tritt bei einem Fahrzeug der gehobenen Preisklasse häufig ein Mangel auf, der den Fahrkomfort über einen längeren Zeitraum mindert, ist der Käufer berechtigt, vom Kaufvertrag zurück zu treten. So entschied das Oberlandesgericht Schleswig in einem Urteil vom 25. Juli.2008 (Az. 14 U 125/07; ADAJUR Dok. Nr. 80196).
In dem vom ADAC vorgelegten Fall hatte die Klägerin ein Fahrzeug im Wert von ca. 75.000 Euro erworben. Nach einigen Wochen bemerkte sie bei Nässe wiederholt ein Quietschen der Bremsen. Dieses ließ erst nach 15 bis 20 Minuten Fahrt nach. Um das Problem zu beheben, gab sie das Fahrzeug in einem Zeitraum von 8 Monaten 5 Mal zu Reparaturversuchen in die Werkstatt. Auch nach diesen Werkstattbesuchen trat immer noch ein deutliches Quietschen der Bremsen auf. Deshalb verlangte die Klägerin eine Rückabwicklung des Kaufvertrags.
Das Oberlandesgericht Schleswig stimmte der Klägerin zu. Nach Ansicht des Gerichts stellen quietschende Bremsen zwar nur einen Komfortmangel dar, weder Sicherheit noch Funktion sind davon beeinträchtigt. Dennoch kann eine solche Beeinträchtigung einen erheblichen Sachmangel für den Käufer darstellen. Bei einem sehr wertvollen Fahrzeug darf der Käufer erwarten, dass ein solcher Mangel nicht auftritt.
Quelle: ADAC