Willkommen bei Autosieger.deAutosieger.de - Das Automagazin
Autosieger.de - Das Automagazin
Autoübersicht
Automodelle
Autoratgeber
Autotests
Autonews
Autoservice
Facebook
28.11.2024, 17:02 Uhr

Kooperation

Luftfahrtmagazin.de

Lieblingsfriseur.de

Deutsche Verkehrswacht

Themen | Kategorien
Autosieger-Nachrichten nach Themen sortiert:


Nachrichten nach Kategorien geordnet:

Auto News


Recht Urteil: Nachbesserung ohne Abzug "neu für alt"

Auto & Recht


Urteil: Nachbesserung ohne Abzug "neu für alt"

Wird bei einem Gebrauchtwagen im Rahmen von Nachbesserungsarbeiten ein neues Ersatzteil eingebaut, so hat dies für den Halter kostenlos zu erfolgen. Eine Zuzahlung dafür, dass der PKW anschließend einen "Mehrwert" aufweist, darf von ihm nicht verlangt werden. Wie der ADAC mitteilt, urteilte so das Landgericht Münster in einer Entscheidung vom 13.05.2009 (Az. 01 S 29/09, DAR 2009,531, ADAJUR Dok.-Nr. 83917).

Im vorliegenden Fall hatte ein Gebrauchtfahrzeug kurz nach dem Erwerb einen Getriebeschaden. Der Käufer Forderte daraufhin vom Autohaus eine Nachbesserung. Der Verkäufer stimmte zu, dass ein neues Getriebe eingebaut wird. Ein gleichwertiges gebrauchtes Ersatzteil war in kurzer Zeit nicht erhältlich. Nach Einbau verlangte die Firma vom Käufer eine Kostenbeteiligung am neuen Getriebe. Sie argumentierte, der Wert des Gebrauchtwagens habe sich verbessert und der Käufer habe durch das fabrikneue Getriebe einen Vorteil.

In der Berufungsverhandlung entschieden die Richter: Ein Abzug "neu für alt" bei Nachbesserungen ist gesetzlich nicht vorgesehen. Eine Nachbesserung im Rahmen der Gewährleistung habe für den Käufer kostenlos zu erfolgen. Würde der Abzug "neu für alt" trotz Gewährleistungsrechten angewandt, könnten Käufer aus finanziellen Gründen eventuell keine Nachbesserung durchführen lassen. Die Juristen des ADAC begrüßen das Urteil. Auch sie halten eine Zuzahlung des Käufers für nicht zumutbar.

Quelle: ADAC


Diesen Beitrag empfehlen


Ähnliche Artikel zum Thema

Urteil: Schadensersatz bei Schlaglöchern
Urteil: In der Steuererklärung wird Arbeitsweg mit Routenplaner überprüft
Urteil: Parken auf Radwegen kann teuer werden
Urteil: Erwachsene Radfahrer fahren unerlaubt auf dem Gehweg
Urteil: Kein Fahrverbot bei Existenzgefährdung

Lesen Sie mehr aus dem Resort Recht