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Urteil: Nachbesserung ohne Abzug "neu für alt"Ein Abzug "neu für alt" bei Nachbesserungen ist gesetzlich nicht vorgesehen. Wird bei einem Gebrauchtwagen im Rahmen von Nachbesserungsarbeiten ein neues Ersatzteil eingebaut, so hat dies für den Halter kostenlos zu erfolgen. Eine Zuzahlung dafür, dass der PKW anschließend einen "Mehrwert" aufweist, darf von ihm nicht verlangt werden. |