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Urteil: Motorrad-Schutzkleidung gehört zur GrundausstattungBiker sind nach dem Gesetz nur verpflichtet, einen geeigneten Schutzhelm zu tragen. Über die Schutzkleidung sagt die StVO nichts aus. Kommt es zu einem Sturz, schadet der Fahrer nicht nur sich selber, sondern auch seinem Geldbeutel. Ohne ausreichende Schutzkleidung kann nach einem OG-Urteil das Schmerzensgeld wegen der zu erwartenden schlimmeren Unfallfolgen gekürzt werden. |