![]() Mit unserem kostenlosen Newsletter sind Sie immer bestens informiert. • Newsletter bestellen |
Urteil: Mitschuld bei Glatteis-UnfällenAuch wer einen Unfall nicht selbst auslöst, sondern beispielsweise in ein vor ihm ins Schleudern geratenes Fahrzeug hineinfährt, muss sich wegen anzulastender Teilschuld an der Schadensregulierung mitbeteiligen. Bei der Haftung für die Unfallfolgen hat grundsätzlich zwar derjenige, der auf glatter Fahrbahn ins Schleudern kommt, zunächst einmal den Anscheinsbeweis gegen sich. |