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Urteil: In der Steuererklärung wird Arbeitsweg mit Routenplaner überprüftWer jahrelang in seiner Einkommenssteuer mehr Kilometer für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstelle angibt, dem droht laut ADAC ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Ein solches Verfahren kann mit einer Freiheitsstrafe oder mit einer Geldstrafe enden. Auf jeden Fall aber muss er mit einer rückwirkenden Änderung seiner Steuerbescheide und gegebenenfalls mit Nachzahlungen rechnen. |