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Urteil: Falsch bezogene Sitze machen Auto "mangelhaft"

Wenn ein Neufahrzeug nicht mit der Ausstattung ausgeliefert wird, die zuvor im Vertrag vereinbart wurde, kann es als mangelhaft eingestuft werden. So entschied das Landgericht Saarbrücken in einem Beschluss vom 17. Dezember 2008 (DAR 2009, Seite 148). Ob lieferbare Neuwagen mit der abgemachten Beschaffenheit dem Händler zur Verfügung stehen oder nicht, ist nicht relevant.


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