Mit unserem kostenlosen Newsletter sind Sie immer bestens informiert. • Newsletter bestellen |
Urteil: Erwachsene Radfahrer fahren unerlaubt auf dem GehwegWer als Erwachsener unerlaubt mit dem Rad auf dem Bürgersteig fährt, muss allein für die Folgen eines Zusammenstoßes mit dem aus einer Hofeinfahrt herausfahrenden Pkw aufkommen. Das hat das Amtsgericht Hannover entschieden. Gehwege sind nach der StVO für Fußgänger und Rad fahrende Kinder bis zu 10 Jahren bestimmt, nicht aber für erwachsene Radfahrer. |