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Urteil: Chip-Tuning muss unverzüglich abgenommen werdenWer einen leistungssteigernden Chip zur Steuerung der Motorelektronik in seinen PKW-Motor einbaut ("Chip-Tuning"), muss den Einbau unverzüglich durch den TÜV oder einen amtlich anerkannten Sachverständigen abnehmen und bestätigen lassen. Eine Leistungssteigerung des Motors muss auch der Kfz-Haftpflicht-Versicherung gemeldet werden. |