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Urteil: An der roten Ampel nicht ablenken lassen

Wer als Autofahrer trotz roter Ampel eine Kreuzung überquert, muss mit einem Fahrverbot rechnen. Das gilt auch dann, wenn er zunächst angehalten, dann aber das Signalbild falsch interpretiert hat, weil er von einem anderen Autofahrer abgelenkt wurde. Ist das Signal "rot" bereits länger als 1 Sekunde bei Überqueren der Ampel sichtbar, so wird dies mit Fahrverbot geahndet.


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