Entgegen Zeitungsberichten hat sich der Bundestag noch nicht mit der Frage befasst, ob und unter welchen Voraussetzungen der Einbau eines Unfalldatenspeichers in Neufahrzeugen vorgeschrieben werden soll. Vielmehr wird in Brüssel darüber diskutiert, unter welchen formalen Voraussetzungen ein solcher Recorder zugelassen werden könnte. Angesichts der erheblichen Kosten für diese Blackbox hält der ADAC die verbindliche Ausrüstung aller Neufahrzeugen für unverhältnismäßig.
Die bloße Anwesenheit eines Unfalldatenspeichers im Privatfahrzeug bewirkt noch keine Verhaltensänderung im Straßenverkehr. Untersuchungen in Fahrzeugflotten mit ständig wechselnden Fahrern können nicht verallgemeinert und auf Privatfahrzeuge übertragen werden. Auch können nur einige Informationen aufgezeichnet werden, die zum Teil schon heute auf Steuergeräten des Airbags oder ABS gespeichert werden. Das Missachten einer roten Ampel oder ein Spurwechsel können nicht erfasst werden. Aber gerade diese Fragen sind in den etwa 3% der Unfälle mit unklarem Hergang offen.
Die Einführung eines zentralen Fahrzeugdatenspeichers könnte zudem Begehrlichkeiten von Polizei und Ordnungsbehörden wecken, diese Daten auch im Rahmen von Fahrzeugkontrollen auszuwerten und gegen den Fahrer zu verwenden. Außerdem würde die verpflichtende Einführung des Unfalldatenspeichers das Grundrecht, sich nicht selbst belasten zu müssen, für die Autofahrer aufheben. Gleichwohl kann schon heute jeder Fahrzeugbesitzer freiwillig solche Daten durch den Einbau einer Blackbox speichern.
Quelle: ADAC