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Unfallflucht: Zettelbenachrichtigung nicht ausreichendWenn es beim Ausparken kracht, reicht es nicht aus, einen Zettel mit Unfallhergang und Adresse zu hinterlassen. Denn wer wegfährt, ohne auf den Fahrer des beschädigten Fahrzeugs zu warten oder die Polizei zu rufen, begeht Fahrerflucht und eine Straftat mit erheblichen Folgen: Neben einer Geldstrafe und Punkten in Flensburg kann unerlaubtes Entfernen vom Unfallort auch den Führerschein kosten. |