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28.11.2024, 17:06 Uhr

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Sicherheit Unfallanalyse: Pferd gegen Auto

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Unfallanalyse: Pferd gegen Auto

Wenn im Straßenverkehr Pferdefuhrwerke verunglücken, sind meistens die Kutscher schuld daran. Rösser scheuen leicht und sind dann mitunter nur schwer zu zügeln. Zu diesem Ergebnis kommt der ACE Auto Club Europa, der aus einer Unfallanalyse des Statistischen Bundesamtes zitierte. Danach waren im vergangenen Jahr 2008 93 bespannte Fuhrwerke in Verkehrsunfälle mit Personenschäden verwickelt. In 78 dieser Fälle waren die Gespanne nach polizeilichen Ermittlungen Hauptunfallverursacher. Der ACE erinnerte daran, dass für Reiter und Führer von Pferden die für den gesamten Fahrverkehr aufgestellten Regeln der deutschen Straßenverkehrsordnung (§ 28 StVO) gelten. Daher dürfen Ross und Reiter auch keine Rad- und Fußwege benutzen.

"Hafermotor" mag kein "vollblütiges" Bremsmanöver

Etwa 1 Millionen Hengste, Stuten und Fohlen sind in Deutschland registriert. Doch wie viele dieser nicht nur auf grünen Weiden galoppierenden Rösser als "straßensicher" gelten können, lässt sich laut ACE überhaupt nicht sagen. Der Club rät bei Begegnungen mit Schimmeln, Rappen und Mähren daher generell zu besonderer Vorsicht. Pferde seien von Natur aus Fluchttiere, die auf laute Geräusche oder plötzliche Bewegungen nervös reagieren. Autofahrer sollten deshalb auf "vollblütige" Notbremsungen und Hupkonzerte verzichten und sich den "Hafermotoren" von vornherein nur mit stark gedrosseltem Tempo nähern. Beim Überholen der Tiere sei ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 bis 2 Metern geboten. Während die als Zugtiere eingesetzten kaltblütigen Acker- und Brauereigäule meist mit gebremstem Temperament unterwegs sind, reagieren hoch gezüchtete Reitpferde etwa auf Luftgeräusche aus Lkw-Hochdruckbremsen häufig mit Ausbruchversuchen.

Wer haftet für den Hengst?

Wenn Pferde, die aus Koppeln oder Ställen ausbrechen in Konflikt mit Kraftfahrern geraten gilt, dass der Tierhalter für den bei einem Unfall entstandenen Schaden aufkommen muss. Kann er jedoch nachweisen, dass er ausreichende Sicherheitsvorkehrungen beispielsweise mittels geeigneter Umzäunung getroffen hat, bleibt dem Geschädigten nur die Regulierung über eine Vollkaskoversicherung; die aber hat nicht jeder.


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