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Unfall im Ausland: So gehts weiterEin Unfall im Ausland ist oftmals mit viel Ärger verbunden. Wie in Deutschland auch, muss zuerst die Unfallstelle mit dem Warndreieck gesichert und in vielen Ländern eine Warnweste übergezogen werden. Erste Hilfe ist überall Pflicht. Bei hohem Sachschaden oder wenn Personen verletzt wurden, muss die Polizei verständigt werden. Adresse, Kennzeichen und Haftpflichtversicherung des Unfallgegners sind zu notieren. |