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Unfall auf dem Arbeitsweg sofort meldenUnfälle, die sich auf dem Weg zwischen Arbeitsort und Wohnung ereignen, gelten als Wegeunfälle und sind über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitnehmer den direkten Weg wählt. Umwege sind nur in Ausnahmefällen versichert, beispielsweise aufgrund einer Fahrgemeinschaft oder wenn der Nachwuchs zur Kinderbetreuung gebracht wird. Kommt es auf einer dieser Strecken zu einem Unfall, sollte der Betroffene einen Durchgangsarzt aufsuchen. |