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Umweltprämie: Kein Rechtsanspruch bei leerem PrämientopfDie vom Staat gewährte Umweltprämie soll Autokäufer dazu bewegen, sich jetzt einen Neu- bzw. Jahreswagen zu kaufen. Autofahrer, die von der Umweltprämie profitieren wollen, müssen damit rechnen, dass sie auch dann leer ausgehen können, wenn sie die Verschrottung des Altfahrzeugs sowie die Zulassung des neuen Autos fristgerecht bis zum 31. Dezember 2009 erledigen können. |