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Übergangsregelung: Besteuerung von Biokraftstoffen verfassungsgemäßSeit 01. Januar 2004 waren Biokraftstoffe, befristet bis 31. Dezember 2009, von der Mineralölsteuer und sodann von der sie ablösenden Energiesteuer befreit. Nach der Übergangsregelung wird die Steuervergünstigung für Biodiesel und Pflanzenöl schrittweise in Jahresstufen abgebaut. |