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Trikes und Quads: Hersteller der kleinen Kraftfahrzeuge in ZahlenFür das Fahren der dreirädrigen Kleinkrafträder und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuge Trikes und Quads ist die Fahrerlaubnisklasse B (die alte Klasse 3) erforderlich. Der Bestand hat sich im Jahr 2004 um das 31-fache erhöht und die ostasiatischen Anbieter beherrschen über die Hälfte des Marktes. |