Ein deutlich vergrößerter Abstand zum Vordermann und ein verringertes Tempo - diese Verhaltensregeln sind laut ADAC das A und O, damit es bei schlechter Sicht und Fahrbahnglätte nicht zu Massenkarambolagen auf Autobahnen kommt. Der heutige schwere Unfall auf der A 45 bei Hanau mit mindestens 100 beteiligten Fahrzeugen ist nach Informationen des Automobilclubs auf nicht angepasste Geschwindigkeit zurückzuführen.
Bei normalen Straßenverhältnissen wird der richtige Abstand nach der Formel "halber Tacho" berechnet. Als Anhaltspunkt können die Leitpfosten am Fahrbahnrand dienen, die in der Regel im Abstand von 50 m aufgestellt sind. Wenn die Sichtverhältnisse sich verschlechtern und Schnee oder Eis aus der Autofahrt eine Rutschpartie machen, muss die Distanz deutlich vergrößert werden.
Für eine gute Rundumsicht des Autofahrers müssen alle Scheiben und auch die Außenspiegel von Schnee und Eis befreit werden. Der ADAC empfiehlt dringend, bei Schneefall immer das Abblendlicht einzuschalten, notfalls auch die Nebelscheinwerfer. Nebelschlussleuchten dürfen nur bei Sichtweiten von unter 50 m benutzt werden. Die geringe Sichtweite ist vorgeschrieben, um Blendungsgefahr und Missbrauch zu verhindern. Wichtig: Ist die Sichtweite geringer als 50 m, darf auch nicht schneller als 50 km/h gefahren werden.
Mit Schnee- und Eisglätte müssen Autofahrer vor allem auf Brücken rechnen. Wenn sich zwischen den Fahrstreifen ein Matschstreifen gebildet hat ist besondere Vorsicht beim Fahrstreifenwechsel geboten. Bei akuten und starken Schneefällen empfiehlt der ADAC, rechtzeitig einen Parkplatz anzusteuern.
Quelle: ADAC