Der Gebrauchtwagenkauf ist mit dem Gewährleistungsrecht sicherer geworden. Trotzdem ist es sinnvoll, einige Tipps zu beachten, bevor ein Kaufvertrag unterschrieben wird. Grundsätzlich besagt das seit Januar 2002 geltende Gewährleistungsrecht, dass ein gewerblicher Verkäufer einen Wagen an einen Privatmann nicht mehr unter Ausschluss jeder Gewährleistung verkaufen kann. Vielmehr gilt für ihn eine Gewährleistungspflicht von mindestens einem Jahr. Privatverkäufe sind weiter mit einem Ausschluss der Gewährleistung möglich. Der Händler haftet jedoch nur, wenn das gekaufte Fahrzeug nicht vertragsgemäß ist, erinnert DEKRA. Ist ein Mangel im Kaufvertrag vermerkt, kann er später nicht mehr beanstandet werden. Ist der Mangel aber beim Kauf vorhanden, jedoch nicht im Vertrag vermerkt, kann der Käufer dies beanstanden. Wichtig in diesem Zusammenhang ist die so genannte Beweislastumkehr beim Verkauf vom Händler an privat. Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf ist nicht der Käufer verpflichtet zu beweisen, dass der Mangel vorhanden war: Der Verkäufer muss im Zweifelsfall das Gegenteil beweisen.
Sicher geht, wer sich beim Verkauf die Eigenschaften des Wagens nicht nur mündlich zusichern lässt, sondern diese schriftlich in einem Vertrag festhält. Außerdem sind gewerbliche Verkäufer verpflichtet, ungefragt über Schäden an Karosserie und Rahmen aufzuklären. Private Verkäufer müssen auf Nachfrage ebenfalls über Unfallschäden berichten - auch das ist schriftlich festzuhalten. Trotz der zusätzlichen rechtlichen Sicherheit ist es auch in Zukunft wichtig, einen Gebrauchtwagen vor dem Kauf genau zu inspizieren, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Ratsam ist, immer in Begleitung zu einem Verkäufer zu gehen. Erstens sehen vier Augen mehr als zwei, zweitens gibt es so auch einen Zeugen. Zu achten ist an gebrauchten Fahrzeugen zum Beispiel auf Wellen in der Karosserieoberfläche, denn sie deuten auf eine Reparatur hin. Der Tachostand kann eventuell manipuliert sein, wenn zum Beispiel die Pedale oder auch der Fahrersitz sehr viel stärker abgenutzt sind, als es bei dem angegebenen Kilometerstand eigentlich zu erwarten ist. Die Fahrzeugdaten sind außerdem mit den Angaben in den Papieren zu vergleichen.
Um wirklich sicher zu gehen und einen Fehlkauf nahezu auszuschließen, empfiehlt sich ein neutraler Qualitätscheck nach dem DEKRA Siegel. Ein Fahrzeug, das dieses Siegel trägt, ist optisch und technisch in einwandfreiem Zustand, und braucht in der Regel vom Interessenten nicht mehr aufwendig überprüft zu werden.