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Tipps Tipps für den Gebrauchtwagen-Käufer - Autokauf von Privat

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Tipps für den Gebrauchtwagen-Käufer - Autokauf von Privat

Wer plant, sich von Privat ein Gebrauchtfahrzeug zu kaufen, kann von folgenden Tipps profitieren.

Checkliste bietet Entscheidungshilfe

Sinnvoll für den Autokauf ist der Einsatz einer Checkliste, in der man im Vorfeld definiert, was einem am neuen Auto wichtig ist. Je mehr Übereinstimmungen, desto besser. So lassen sich Angebote leicht vergleichen und die Entscheidung fällt leichter. Wer sich leicht in Details "verrennt", sollte einen guten Freund zum Autokauf mitnehmen, der einen in die Realität zurückholt, wenn man sich zu weit von der eigenen Checkliste entfernt.

Versicherungsschutz während der Probefahrt

Sitzt der Verkäufer am Lenkrad, ist die Rechtslage klar, dann sind sowohl das Fahrzeug als auch der Beifahrer über den Verkäufer versichert. Steuert der Käufer allerdings das Auto und verursacht einen Unfall, tritt die Versicherung des Verkäufers zwar für die Schäden Dritter ein, jedoch nicht für den Schaden, der am zu verkaufenden Fahrzeug eingetreten ist.

Zeitlichem Druck nicht nachgeben

Beim Gebrauchtwagenkauf ist es nicht klug, zeitlichem Druck des Verkäufers nachzugeben. Auch wenn der Verkäufer andere Kaufinteressenten erwähnt und zur Eile drängt: Ratsam ist immer, eine Nacht über finanziell weit reichende Entscheidungen zu schlafen.

Hat das Wunschauto Vorschäden?

Darüber geben die Mobilitätsberater vom TÜV NORD Auskunft. Kunden können mit dem Wunschauto zum TÜV NORD VertrauensCheck vorfahren. Karosserie, Unterboden, Bremsen, Motorraum, Räder und Lack werden dann unabhängig und neutral gecheckt, außerdem wird das Fahrzeug auf mögliche Unfallschäden untersucht. So wissen Käufer und Verkäufer, wie es um das Fahrzeug bestellt ist.

Bei Barzahlung zweite Person mitnehmen

Wenn ein Auto den Besitzer wechselt, ist meist viel Geld im Spiel. Wünscht der Verkäufer Barzahlung, stellt das den Käufer vor die Vertrauensfrage. Kriminelle haben in der Vergangenheit schon häufig Autokäufern eine Falle gestellt. Deshalb ist es ratsam, eine zweite Person mitzunehmen, bei der man während der Probefahrt das Geld deponiert, um von vorneherein klar zu machen, dass man kein Bargeld bei sich hat. Kommt es zu einer Einigung, kann man die zweite Person hinzuziehen und das Geld übergeben.

Beim Gebrauchtwagenkauf einen richtigen Vertrag machen

Bevor Sie einen Vertrag unterschreiben, prüfen Sie, ob es sich bei dem angebotenen Fahrzeug wirklich um das im Vertrag beschriebene handelt, überprüfen Sie die Fahrgestellnummer. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass der Tachostand mit der Kilometerleistung übereinstimmt, dass der Wagen unfallfrei ist oder dass große Veränderungen, beispielsweise ein Austauschmotor oder Zusatzausstattungen, vorgenommen worden sind. Benutzen Sie ein von neutraler Stelle ausgearbeitetes Vertragsformular, beispielsweise das aus dem TÜV Auto-Report. Beim Kauf von Privat sind zusätzliche Vertragsbestimmungen ungewöhnlich. Prüfen Sie diese genau und unterschreiben Sie keinen Vertrag, dessen Bestimmungen Sie nicht restlos verstehen. Lassen Sie sich den Erhalt des Kaufpreises vom Verkäufer quittieren.

Ummeldung möglichst sofort vornehmen

Wer ein gebrauchtes Auto kauft, verpflichtet sich, das Auto bei der Zulassungsstelle umzumelden. Dazu brauchen Käufer den Fahrzeugbrief und -schein (oder die Abmeldebestätigung, gültige Bescheinigungen über die letzten Haupt- und Abgasuntersuchung, die Versicherungsbestätigungskarte sowie den Personalausweis. Wer den Weg zur Zulassungsstelle nicht selbst bestreiten möchte, kann dies auch vom TÜV NORD erledigen lassen. Die TÜV-STATIONEN nehmen die notwendigen Papiere während der üblichen Öffnungszeiten entgegen. Je nach Aufwand sowie Öffnungszeiten der Behörden, erhält der Kunde einen bis zwei Werktage später die gewünschten Unterlagen.

Unfall direkt nach dem Kauf

Sobald der Kaufvertrag unterzeichnet ist, geht der Versicherungsschutz auf den neuen Eigentümer über. Auch wenn das Fahrzeug noch nicht offiziell auf den neuen Besitzer umgeschrieben ist, haftet der neue Eigentümer und sein Schadensfreiheitsrabatt ändert sich in diesem Fall. Obwohl diese klare Regelung gilt, sollte der neue Wagen trotzdem so schnell wie möglich auf den neuen Besitzer umgemeldet werden.


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