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Auto News


Info Tachomanipulation

Info & News


Tachomanipulation

Der Schaden, der gutgläubigen Gebrauchtwagen-Käufern durch Tachomanipulationen entsteht, geht nach Schätzungen des ADAC jährlich in die Milliarden. Experten gehen davon aus, dass bereits an jedem dritten Tacho der angezeigte Wert nicht mit der tatsächlichen Laufleistung übereinstimmt. Kein Wunder, wenn man bedenkt, wie preiswert und einfach das "Anti-Aging per Mouse-Click" funktioniert. Schon für 50 Euro kann man für viele Modelle eine Wertsteigerung von über 1.000 Euro erzielen. Aber nicht nur Gebrauchtwagenkäufer gehören zu den Opfern: Auch Leasingfirmen, Kfz-Versicherungen und sogar die Automobilhersteller selbst können betroffen sein.

Wie der ADAC festgestellt hat, gibt es derzeit noch keinen wirksamen Schutz gegen Betrügereien mit der Laufleistung der Fahrzeuge. Kein Auto besitzt einen manipulationssicheren Wegstreckenzähler und die Vertragswerkstätten der Hersteller sind noch nicht einmal in der Lage, geschickt durchgeführte Tacho-Tricksereien festzustellen. Wer die Anzeige im Kilometerzähler ändert, macht sich auch nicht strafbar. Erst wenn er versucht, sich aus dieser Veränderung einen Vorteil zu verschaffen, riskiert er eine Geldstrafe, im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe.

Der ADAC hat in einem Fachgespräch mit Auto-Herstellern, Zulieferern und Chip-Lieferanten darauf hingewiesen, dass im Automobilbereich der IT-Sicherheitstechnik mehr Bedeutung beigemessen werden muss. Nach Ansicht der Experten des Automobilclubs sind noch längst nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft, der Tachomanipulation technisch Einhalt zu gebieten oder sie zumindest so aufwändig zu gestalten, dass sie keinen wirtschaftlichen Erfolg mehr bringen kann.

Darüber hinaus Fordert der ADAC den Gesetzgeber auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Verbraucher besser zu schützen. Der Generalsyndikus des ADAC, Rechtsanwalt und Notar Werner Kaessmann, schlägt vor, nicht nur den betrügerischen Verkauf eines Autos mit geschöntem Kilometerstand unter Strafe zu stellen, sondern bereits die Manipulation am Gerät. Dafür könnte der bereits bestehende Straftatbestand der "Fälschung technischer Aufzeichnungen" ausgeweitet werden.

Nach Ansicht des ADAC ist schnelles Handeln geboten. Andernfalls verliert der Tachostand seine Bedeutung als ein wichtiges wertbestimmendes Element beim Gebrauchtwagenverkauf.


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