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Info Tacho-Betrug ist kein Kavaliersdelikt

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Tacho-Betrug ist kein Kavaliersdelikt

Durch manipulierte Tachometer bei Gebrauchtwagen entsteht nach Berechnungen von Experten jährlich ein volkswirtschaftlicher Schaden von rund 6 Milliarden Euro. Nach Berechnungen des ADAC entsteht jedem Autofahrer, der ein gebrauchtes Fahrzeug mit manipuliertem Tacho kauft, im Schnitt ein Schaden von rund 3.000 Euro. Wenn dann noch der Zahnriemen reißt, weil die tatsächliche Kilometerleistung des Autos verfälscht und der Riemen nicht rechtzeitig gewechselt wurde, ist der Verbraucher schnell bei einem Schaden von 10.000 Euro angelangt.

Die Manipulation des Kilometerstandes dauert meist nicht länger als 30 Sekunden. Ein Ausbau des Tachos oder anderer Steuergeräte ist nicht erForderlich. Die Geräte, mit denen Manipulationen durchgeführt werden, sind für Laien leicht zu bedienen. Opfer sind fast ausschließlich Gebrauchtwagenkäufer. Sie können sich nicht zuverlässig vor Tacho-Betrug schützen, denn ein Nachweis ist technisch meist nicht möglich. Der ADAC Fordert deshalb die Autohersteller auf, für zeitgemäßen Schutz des Kilometerstandes zu sorgen. Nach übereinstimmender Auskunft von Experten würde es nur wenige Euro kosten, um Autos sicherer zu machen. Bei rund 3 Millionen Neufahrzeugen, die pro Jahr in Deutschland verkauft werden, entspräche dieser Mehraufwand nur einem winzigen Bruchteil des jährlich entstehenden Schadens.

Eine weitere Forderung des Clubs ist eine wirksame und flächendeckende Strafverfolgung. BundesverkehrsMINIster Peter Ramsauer Forderte im April 2011 im Hinblick auf die hohen Zahlen gefälschter Tachostände ein strengeres Vorgehen gegen die Fälscher. Der ADAC ist ebenfalls der Meinung, dass der Druck seitens der Behörden bisher zu gering war, und unterstützt die Forderung des MINIsters. Um abzuschrecken, muss zudem die gesetzliche Höchststrafe, insbesondere für Täter, die die Manipulation gewerblich betreiben, deutlich über die heutige Strafandrohung von bis zu einem Jahr hinausgehen. Denn: Tacho-Betrug ist kein Kavaliersdelikt.

Quelle: ADAC


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