Die
Suzuki Motor Corporation hat dem japanischen
MINIsterium für Land, Infrastruktur, Transport und Tourismus (MLIT) die Ergebnisse einer internen Untersuchung zu Verbrauchstests vorgestellt. Diese Überprüfungen wurden aufgrund einer Auf
Forderung durch das MLIT an die japanischen Automobilhersteller durchgeführt.
Die Ergebnisse der internen Untersuchungen zeigten keinerlei Manipulationen von Verbrauchswerten oder andere unrechtmäßige Handlungen. Wie dem TransportMINIsterium mitgeteilt wurde, gab es jedoch in einigen Teilen der Verbrauchsmessungen Abweichungen vom gesetzlich vorgegebenen Testverfahren. Die Gründe für diese Abweichung vom Testverfahren wurden ausführlich in einer offiziellen Stellungnahme begründet, die dieser Presseinformation beigelegt ist.
Als Sofortmaßnahme hat Suzuki alle betroffenen Fahrzeuge umgehend dem gesetzlich vorgegebenen Testverfahren unterzogen. Hierbei wurden keine Abweichungen von den bisherigen Werten festgestellt, so dass nach Auffassung der Suzuki Motor Corporation eine Berichtigung der Werte nicht notwendig ist.
Die festgestellten Abweichungen im Testverfahren betreffen ausschließlich den japanischen Markt. Märkte außerhalb Japans sind hiervon nicht betroffen.
Offizieller Bericht der Suzuki Motor Corporation an das japanische MINIsterium für Land, Infrastruktur, Transport und Tourismus über die Untersuchung (deutsche Übersetzung)
Im Anschluss an die vom MINIsterium für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus (MLIT) angeordnete Untersuchung der angewendeten Abgas- und Kraftstoffverbrauchstests, hat Suzuki heute den Bericht an das MINIsterium übergeben.
Wie bereits bei unserer internen Untersuchung, wurden keine Hinweise auf illegale Handlungen, wie die Manipulation von Verbrauchsdaten, gefunden. Zwischenzeitlich wurden hinsichtlich des Abgas- und Verbrauchsmessverfahrens einige Abweichungen festgestellt zwischen den MLIT-Bestimmungen und dem von Suzuki angewendeten Verfahren. Nachfolgend der Bericht von Suzuki zu diesem Thema. Wir möchten allen unseren Kunden und Anspruchsberechtigten unser tiefstes Bedauern in dieser Angelegenheit ausdrücken.
Von den behördlichen Vorgaben abweichendes Messverfahren
Suzuki hat bei allen 16 derzeit vertriebenen Modellen das Fahrwiderstandsmessverfahren überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass bei der Beantragung der Typzulassung nicht tatsächliche Messdaten des Fahrzeugs vorgelegt wurden, sondern dass es sich bei den vorgelegten Fahrwiderstandsdaten um eine Zusammenstellung von tatsächlichen Messdaten einzelner Komponenten, wie Reifen, Bremsen und Getriebe aus Rollwiderstands- und Luftwiderstandstests im Windkanal handelte, die nach einer Adäquatheitsprüfung mit tatsächlichen Messdaten des Wagens bei einem Ausrolltest verglichen wurden.
Problemursache
Nach unserem Dafürhalten ist das Problem in dem Umstand begründet, dass das Sagara-Testgelände auf einem Hügel am Meer liegt und daher stark den Witterungseinflüssen, wie Wind, ausgesetzt ist. Die Durchführung von Tests war daher schwierig.
Die jüngsten Verbesserungen bei der Kraftstoffspartechnologie in Verbindung mit einem geringeren Rollwiderstand und einem niedrigeren Fahrzeuggewicht erhöhen die Windanfälligkeit von Fahrzeugen und führen somit zu größeren Messdatenabweichungen. Werden beispielsweise Reifen mit einem geringeren Rollwiderstand verwendet, lässt sich der Effekt ohne Abweichung der Daten nur schwer feststellen, weshalb eine größere Anzahl von Tests erForderlich ist.
Einfluss auf den Verbrauchswert
Im Zuge der Untersuchung wurden bei Ausrolltests ermittelte Istdaten mit den für die Typzulassung berücksichtigten Daten verglichen. Der Vergleich sämtlicher bei der Typzulassung berücksichtigten Verbrauchsdaten mit den bei den Ausrolltests ermittelten Istdaten ergab, dass sämtliche amtliche Daten im Bereich der Messabweichung liegen.
Nach unserem Dafürhalten müssen daher weder der angewandte Fahrwiderstandswert, noch der unter Anwendung des Fahrwiderstandswertes ermittelte Verbrauchswert geändert werden.
Was das Emissionsverhalten betrifft, entspricht dieses den Sicherheitsstandards und ist daher nach unserem Dafürhalten problemlos.
Suzuki versichert allen Besitzern, dass sie ihre Fahrzeuge weiterhin ohne Bedenken benutzen können.
Die 16 von der Untersuchung betroffenen Modelle
Kleinwagen
Alto (Eingeführt am 22. Dezember 2014)
Alto Lapin (Eingeführt am 03. Juni 2015)
Wagon R (Eingeführt am 19. September 2012)
Hustler (Eingeführt am 08. Januar 2014)
Spacia (Eingeführt am 15. März 2013)
Every (Eingeführt am 18. Februar 2015)
Carry (Eingeführt am 20. September 2013)
Jimny (Running change in 2010)
Normale und großmotorige Fahrzeuge
Solio (Eingeführt am 26. August 2015)
Ignis (Eingeführt am 18. Februar 2016)
Baleno (Eingeführt am 09. März 2016)
SX4 S-CROSS (Eingeführt am 19. Februar 2015)
Swift (Eingeführt am 18. September 2010)
Escudo 2.4 (Running change in 2012)
Escudo (Eingeführt am 15. Oktober 2015)
Jimny Sierra (Running change in 2010)
Die oben beschriebene Thematik betrifft keine Produkte, die unter der Marke Suzuki außerhalb Japans vertrieben werden.
Suzuki geht davon aus, dass die beschriebene Thematik derzeit keine Auswirkungen für das prognostizierte Betriebsergebnis hat. Sollten in der Zukunft Umstände eintreten, die eine Änderung der besagten Prognose erFordern, wird dies unverzüglich kommuniziert.