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StVO: Freie Fahrt für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste im EinsatzPolizei, Feuerwehr und Rettungsdienste haben im Einsatz freie Fahrt und sind von den Vorschriften der StVO weitgehend befreit. Andere Verkehrsteilnehmer haben den Weg für die Einsatzfahrzeuge unverzüglich frei zu machen. Allerdings: Blaulicht allein genügt nicht, zusätzlich müssen die Einsatzfahrzeuge auch mit Martinshorn, also mit akustischen Signalen unterwegs sein. Das sogenannte Wegerecht entbindet die Fahrer der Einsatzfahrzeuge aber nicht von ihren Sorgfaltspflichten im Straßenverkehr. |