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Strafe im Ausland: EU-weite BußgeldvollstreckungMit der EU-weiten Bußgeldvollstreckung können Knöllchen aus allen übrigen 26 EU-Staaten in Deutschland vollstreckt werden. Wer dann im Ausland zum Beispiel zu schnell unterwegs ist, kommt bei Nichtzahlung der Strafe hierzulande nicht mehr folgenlos davon. Auch die Bagatellgrenze von 70 Euro sollte sich ausschließlich auf den Bußgeldbetrag und nicht etwaige Verfahrenkosten beschränken. |